AGB der Unlimit Phone Repair München – Stand: September 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reparatur-, Diagnose- und Dienstleistungsaufträge zwischen
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Sie gelten für alle Leistungsarten: Reparaturen beim Auftraggeber vor Ort, Einsätze im Notdienst sowie Reparaturen nach Einsendung des Geräts.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Reparaturauftrag, haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dem schriftlichen oder mündlichen Kostenvoranschlag des Auftragnehmers zustimmt und den Reparaturauftrag erteilt. Eine Auftragserteilung per WhatsApp, E-Mail, Telefon, über das Einsende- oder Auftragsformular der Website oder durch Unterzeichnung des Reparaturauftrags – auch elektronisch auf einem Tablet oder Smartphone – ist ebenfalls verbindlich.
(1a) Übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Auftragsformular zur Bestätigung, kommt der Vertrag erst mit dessen Absenden durch den Auftraggeber zustande. Vorangegangene Abstimmungen per Telefon, WhatsApp oder E-Mail sind in diesem Fall unverbindliche Vorbereitung; aus ihnen entsteht noch keine Zahlungspflicht. Der Auftragnehmer beginnt in diesem Fall erst nach Eingang des abgesendeten Auftragsformulars mit der Beschaffung von Ersatzteilen oder der Anfahrt.
(2) Der Auftraggeber erhält eine Kopie des Reparaturauftrags einschließlich dieser AGB und – soweit ein Widerrufsrecht besteht – der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger (Papier oder PDF per E-Mail/Messenger).
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Vor jeder Reparatur wird eine Diagnose des Gerätes durchgeführt. Auf ihrer Grundlage erhält der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag. Erst nach dessen ausdrücklicher Freigabe beginnt die Reparatur.
(2) Kommt der Reparaturauftrag zustande, ist die Diagnose kostenfrei; sie ist im Reparaturpreis enthalten. Lehnt der Auftraggeber die Reparatur nach Vorlage des Kostenvoranschlags ab, wird eine Pauschale für Diagnose und Kostenvoranschlag von 29,00 € berechnet. Diese Pauschale wird dem Auftraggeber vor Erteilung des Diagnoseauftrags mitgeteilt und im Reparaturauftrag gesondert vereinbart; ohne eine solche vorherige gesonderte Vereinbarung wird sie nicht berechnet (§ 632 Abs. 3 BGB).
(3) Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Stellt sich während der Reparatur heraus, dass der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag wesentlich überschreitet oder weitere Defekte vorliegen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und um erneute Freigabe gebeten. Ohne diese Freigabe werden keine weitergehenden Arbeiten ausgeführt.
(1) Der Auftragnehmer führt die Reparatur mit der gebotenen Sorgfalt und unter Verwendung der vereinbarten Ersatzteile (§ 6) durch. Er ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
(2) Bei Reparaturen vor Ort stellt der Auftraggeber einen geeigneten Arbeitsplatz (Tisch, ausreichende Beleuchtung) zur Verfügung und ist während der Reparatur – mindestens aber bei Übergabe und Funktionsprüfung – anwesend oder benennt eine bevollmächtigte Person.
(3) Wird der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (mindestens 12 Stunden vorher, im Notdienst unverzüglich) nicht empfangen oder ist der Auftraggeber am vereinbarten Ort nicht anzutreffen, kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale von 39,00 € berechnen. Sie deckt die vergebliche Anfahrt und die reservierte Arbeitszeit ab. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Die Übergabe des reparierten Gerätes erfolgt vor Ort nach gemeinsamer Funktionsprüfung bzw. bei Einsendung durch Rückversand (§ 12).
(5) Fertigstellung und Abnahme. Nach Abschluss der Arbeiten zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung an und fordert den Auftraggeber zur Abnahme auf. Die Abnahme erfolgt vor Ort durch die gemeinsame Funktionsprüfung nach Absatz 4; bei Einsendung nach Erhalt des zurückgesandten Gerätes.
(6) Nimmt der Auftraggeber das fertiggestellte Werk nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab, ohne dabei mindestens einen Mangel zu benennen, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen hat. Dieser Hinweis lautet:
(1) Der Auftragnehmer unterhält kein Ladengeschäft und daher keine Öffnungszeiten. Erreichbar ist er täglich rund um die Uhr – telefonisch, per WhatsApp und per E-Mail.
(2) Für die Preisbildung gelten folgende reguläre Einsatzzeiten: Montag bis Samstag von 10:00 bis 18:00 Uhr. Ein Einsatz in diesem Zeitfenster ist ein Regeleinsatz; ein Notdienstzuschlag fällt dafür nicht an.
(3) Als Notdiensteinsatz gilt ein Einsatz, der
(4) Für Notdiensteinsätze kann ein Notdienstzuschlag anfallen. Er ist im genannten Festpreis bereits enthalten, sofern der Auftrag über das Auftragsformular erteilt wird. Wird kein Festpreis vereinbart, teilt der Auftragnehmer den Zuschlag vor der Anfahrt mit; berechnet wird er nur, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
(5) Anfahrtskosten sind im Festpreis enthalten. Ist ausnahmsweise eine gesonderte Anfahrtspauschale vereinbart, richtet sie sich nach dem Kostenvoranschlag bzw. der Preisliste für den jeweiligen Einsatzort.
(1) Je nach Vereinbarung verwendet der Auftragnehmer Originalteile, aufbereitete Originalteile (Refurb) oder Nachbau-Teile. Die gewählte Qualität wird im Reparaturauftrag bzw. Kostenvoranschlag festgehalten.
(2) Nachbau-Teile entsprechen nicht dem Hersteller-Original. Bei Displays sind insbesondere folgende Abweichungen bauartbedingt möglich:
Der Auftraggeber wird hierüber vor der Reparatur informiert. Die im Reparaturauftrag gesondert vereinbarten Abweichungen begründen für sich genommen keinen Mangel.
(3) Bei Verwendung von Nicht-Originalteilen oder nach Fremdreparaturen kann das Betriebssystem Hinweise wie „Unbekanntes Teil“ anzeigen. Dies stellt keinen Mangel dar.
(4) Ausgebaute Altteile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und werden fachgerecht entsorgt, sofern der Auftraggeber sie nicht bei Auftragserteilung zurückverlangt.
(1) Nach dem Öffnen eines Gerätes ist die ursprüngliche Wasser- und Staubdichtigkeit (IP-Zertifizierung) nicht mehr gewährleistet.
(2) Bei vorgeschädigten Geräten (z. B. Flüssigkeits-, Sturz- oder Biegeschäden) können verdeckte Folgefehler auftreten oder erst nach der Reparatur sichtbar werden, die nicht durch die Reparatur verursacht wurden. Der Auftragnehmer dokumentiert bekannte Vorschäden bei Auftragserteilung.
(3) Eine bestehende Hersteller-Garantie oder AppleCare-Absicherung kann durch eine Fremdreparatur erlöschen.
(4) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung die ihm bekannten Vorschäden mit, insbesondere frühere Stürze, Flüssigkeitskontakt, Biegeschäden und frühere Öffnungen oder Reparaturen des Gerätes. Das Auftragsformular sieht dafür ein eigenes Feld vor. Verschweigt der Auftraggeber einen ihm bekannten Vorschaden, haftet der Auftragnehmer nicht für Folgeschäden, die nachweislich auf diesem Vorschaden beruhen und bei Kenntnis vermeidbar gewesen wären. Die Haftung nach § 11 Abs. 2 bleibt unberührt.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Reparatur eine vollständige Sicherung seiner Daten anzufertigen. Bei Reparaturen an Display, Akku, Ladebuchse, Kamera und Gehäuse wird der Datenspeicher nicht verändert; ein Datenverlust ist gleichwohl nie vollständig auszuschließen, insbesondere bei Wasserschäden und Arbeiten an der Platine. Die Haftung für Datenverlust richtet sich nach § 11 Abs. 3.
(2) Ein vom Auftraggeber freiwillig mitgeteilter Entsperrcode wird ausschließlich für Funktionstests verwendet und nach Abschluss der Reparatur gelöscht. Persönliche Inhalte des Gerätes werden nicht eingesehen.
(1) Alle genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung ist bei Reparaturen vor Ort mit Abschluss der Reparatur und Übergabe des Gerätes fällig, bei Einsendung vor dem Rückversand.
(3) Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte (Visa, Mastercard), PayPal. Andere Zahlungsarten nach vorheriger Vereinbarung.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(5) Kündigung durch den Auftraggeber vor Fertigstellung. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung der Reparatur jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er durch die Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(6) Aufwendungen für Ersatzteile, die eigens für den Auftrag des Auftraggebers beschafft wurden und anderweitig nicht verwendbar sind, gelten nicht als erspart. Sie sind auch im Fall einer Kündigung nach Absatz 5 zu vergüten. Der Auftragnehmer weist die Beschaffung auf Verlangen nach.
(7) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 14 bleibt von den Absätzen 5 und 6 unberührt. Wird ein Vertrag wirksam widerrufen, richten sich die Folgen ausschließlich nach der Widerrufsbelehrung.
(1) Für die Reparaturleistung gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Diese werden durch die nachfolgende Garantie weder eingeschränkt noch verkürzt. Für Unternehmer gilt ergänzend § 15.
(2) Über die gesetzlichen Rechte hinaus gewährt der Auftragnehmer freiwillig eine Garantie von 6 Monaten ab Abnahme des reparierten Gerätes (§ 4 Abs. 5 und 6). Sie umfasst ausschließlich den reparierten Bereich und die verwendeten Ersatzteile. Ausgeschlossen sind:
(3) Im Garantiefall wird das Gerät kostenlos nachgebessert. Eine Erstattung des Reparaturpreises im Rahmen der Garantie erfolgt nur, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist. Die gesetzlichen Rechte bleiben hiervon unberührt.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden, in vollem Umfang. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) Von diesen Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden aus der Verletzung einer Garantie sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der Absätze 1 und 2, der Höhe nach jedoch begrenzt auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(1) Der Auftraggeber verpackt das Gerät transportsicher und entfernt vor dem Versand SIM-Karte, Speicherkarte, Hüllen und Zubehör, sofern nicht anders vereinbart. Für mitgesandtes, nicht im Auftrag aufgeführtes Zubehör wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Auftragnehmer dokumentiert den Zustand des Gerätes bei Eingang. Äußerlich erkennbare Transportschäden werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
(3) Der Rückversand erfolgt versichert an die im Auftrag angegebene Adresse. Die Versandkosten richten sich nach der Vereinbarung im Auftrag bzw. der Preisliste.
Diese Regelung gilt, wenn sich das Gerät im Besitz des Auftragnehmers befindet (insbesondere bei Einsendung).
(1) Das reparierte Gerät ist innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung bzw. der Ablehnung der Reparatur abzuholen oder der Rückversand durch Zahlung zu ermöglichen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, Lagerkosten von 2,00 € je angefangenem Tag zu berechnen, insgesamt höchstens bis zum Zeitwert des Gerätes. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.
(2) Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Reparaturauftrag ein Pfandrecht am Gerät des Auftraggebers zu (§ 647 BGB). Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Auftragnehmer zur Herausgabe nicht verpflichtet.
(3) Holt der Auftraggeber das Gerät trotz zweimaliger Aufforderung in Textform (E-Mail, Messenger oder Brief an die zuletzt bekannten Kontaktdaten) und nach Ablauf einer letzten Frist von einem Monat nicht ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Pfand nach Maßgabe der §§ 1233 ff. BGB zu verwerten. Die Verwertung wird zuvor angedroht; sie erfolgt frühestens einen Monat nach der Androhung. Ein die Forderungen des Auftragnehmers übersteigender Erlös steht dem Auftraggeber zu.
(4) Vor einer Verwertung werden alle personenbezogenen Daten auf dem Gerät unwiderruflich gelöscht bzw. Datenträger unbrauchbar gemacht.
(1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung zu, wenn der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. über das Einsende- oder Auftragsformular, telefonisch oder per Messenger) oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Auftraggeber vor Ort) geschlossen wird.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparaturarbeiten vorzunehmen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB, Notdienst). Dies gilt nicht für weitere bei dem Besuch erbrachte Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, und nicht für bei dem Besuch gelieferte Waren, die bei der Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Unlimit Phone Repair München – Inh. Sascha Träger, Bruderhofstr. 1, 81371 München, Telefon: +49 156 78415776, E-Mail: info@unlimit-phone-repair.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Diese Zustimmung holen wir ein, bevor wir mit der Reparatur beginnen – im Einsende- und im Auftragsformular durch ein gesondertes Kästchen, vor Ort durch gesonderte Bestätigung im Reparaturauftrag, bei telefonischer Beauftragung durch ausdrückliche Bestätigung, die wir Ihnen anschließend in Textform zusenden. Ohne Ihre Zustimmung beginnen wir erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit der Reparatur.
Ende der Widerrufsbelehrung
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
(1) Gegenüber Unternehmern gelten die folgenden Abweichungen vorrangig.
(2) Aufträge können auch durch Übermittlung eines Auftragsscheins in Textform (z. B. als Foto per Messenger) erteilt werden. Die Auftragsnummer des Auftraggebers dient als Referenz.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Übergabe des reparierten Gerätes. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, hat er das Gerät nach Übergabe unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB entsprechend).
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung sowie in den Datenschutzhinweisen zum Reparaturauftrag.
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026